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eCommerce und das Europarecht

eCommerce und das EuroparechtUnsere Welt wächst weiter zusammen, Entfernungen spielen nicht mehr die ganz große Rolle. Der Kunde kann seine Produkte via Internet auch im Ausland einkaufen, wenn er dadurch einen Vorteil hat. Auf der Unternehmerseite war das bislang nicht ganz so einfach. So konnten bis vor kurzem noch erhebliche bürokratische Hürden dafür sorgen, dass es für ein deutsches Unternehmen schwierig war, eine Tochtergesellschaft im Ausland zu gründen. Es mussten hier die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Formalitäten eingehalten werden, die in dem betreffenden Land galten.

Das hat sich im Jahre 2004 mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) geändert. Denn die neue Rechtsform Societas Europaea, abgekürzt SE, ist eine europäische Aktiengesellschaft, deren Kapital mindestens 120.000 € betragen muss. Die SE, im Alltag auch Europäische AG oder Gesellschaft genannt, kann ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben. In der Praxis heißt das: Wenn ein Unternehmen europaweit tätig ist, kann es grenzüberschreitend eine SE werden und eine einzige Rechtspersönlichkeit besitzen, wie das im Juristendeutsch heißt. Es gelten also dann nicht mehr die verschiedenen nationalen Vorschriften, was eine Ersparnis in der Verwaltung, an Zeit und dadurch letztlich auch an Kosten darstellt. Beispielsweise muss bei einer Europäischen AG für eine Unternehmensniederlassung in einem anderen Land kein eigener Jahresabschluss aufgestellt werden. Im Rahmen seiner Kommunikationspolitik kann sich ein Unternehmen dann auch länderübergreifend dem Ecommerce Marketing widmen und dadurch natürlich auch wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Weitere Informationen findet man auf seriösen Seiten wie beispielsweise auf der des Bundesministeriums für Justiz (www.bmj.bund.de, dort findet man mit dem Stichwort Europäische Gesellschaft einen fundierten Artikel).

Prominente Beispiele für die Europäische AG finden sich derzeit (noch?) vor allem bei den großen, bereits international tätigen Konzernen. Hier sind die Strabag, die Allianz, aber auch Porsche, BASF und Fresenius zu nennen. Auch der Konzern BP (zurzeit mit anderen Problemen befasst) hatte vor, eine Europäische AG zu gründen. Und nach anfänglichem Zögern sieht es nun so aus, als ob auch mittelständische Unternehmen diese Rechtsform für sich entdecken.


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